Handlungskonzept Corona

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat uns heute (29.09.22) über das angepasste „Handlungskonzept Corona“ informiert und gebeten einen Elternbrief der Ministerin Feller weiterzuleiten. Den Elternbrief sowie das aktualisierte Konzept können Sie hier herunterladen (Elternbrief, Handlungskonzept). Die Menge der Änderungen ist überschaubar:

  • Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es in der aktuellen Fassungen den Ländern eine Maskenpflicht in Schulen zu verfügen. Das Land empfiehlt das Tragen einer Maske und wird dieses verpflichtend machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen darüber rechtzeitig informiert.
  • Das Land wird die aktuelle Teststrategie nach den Ferien nicht ändern. Es bleibt also bei anlassbezogenen häuslichen Testungen in Verantwortung der Elternhäuser. Die notwendigen Selbsttest stellt das Land NRW zur Verfügung. Schüler*innen, die mit typischen Symptomen in die Schule kommen werden in der Schule getestet, wenn keine schriftliche Bestätigung der Eltern vorliegt, dass am gleichen Tag ein negativer Selbsttest durchgeführt wurde.
  • Frau Feller weist darauf hin, dass Schulen im Notfallplan Gas des Bundeswirtschaftsministeriums zu den sogenannten geschützten Kunden gehören. (https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulbetrieb-zeiten-einer-energieversorgungskrise)
Unterricht in Zeiten von Corona

Unterricht in Zeiten von Corona

Hier finden Sie unser aktuelles Hygienekonzept, unsere Qualitätsstandards und Kriterien zur Leistungsbewertung für das Lernen auf Distanz.

Sollten einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen über das Lernen auf Distanz unterrichtet werden, werden wir die Unterrichtsinhalte, die Aufgabenkanäle und die zu erwartende Rückmeldung im digitalen Klassenbuch dokumentieren. Auf diese Weise wollen wir ein größeres Maß an Transparenz in diesem Bereich schaffen. Der Bereich ist passwortgeschützt, das Passwort lautet Archibald.

(Schule Foto erstellt von freepik – de.freepik.com)

Quarantäne, Isolation, Schulbesuch???

Mit der Zunahme der Infektionszahlen nehmen auch die Unsicherheiten und Nachfragen zu, wann ein Kind vorsorglich nicht zur Schule kommen sollte und wie mit den Regelungen zu Isolation und Quarantäne umzugehen ist. Das Schulministerium hat die Vorgaben und Handlungsempfehlungen hierzu in Form von Schaubildern zusammengefasst:

Schaubild „Wenn mein Kind zu Hause erkrankt“

Schaubild „Quarantäne und Isolation“

Gemäß den Vorgaben der Test- und Quarantäneverordnung bestehen die Verpflichtungen zur Quarantäne und Isolation auch ohne ausdrückliche behördliche Anordnung.

In Isolation begeben müssen sich alle positiv getesteten Personen. Darüber hinaus besteht hier die Pflicht alle engen persönlichen Kontagte der letzten zwei Tage über das positive Testergebnis zu informieren. (Kontakt von mehr als 10 Minuten mit weniger als 1,5m Abstand ohne das beiderseitige Tragen einer Maske) Die Nutzung der Corona-Warn-App wird dringend empfohlen.

In Quarantäne begeben müssen ich ohne behördliche Anordnung die Kontaktpersonen, die mit positiv getesteten Person in einem Haushalt leben. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind:

– Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung)

– Personen die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben –

– Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt

– genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

In beiden Fällen kann die Isolation bzw. Quarantäne über einen geeigneten PCR-oder Schnelltest frühzeitig beendet werden, sofern die betroffenen Personen zuvor min. 48h symptomfrei waren. Wir bitten in diesen Fällen, den Nachweis des negativen Testergebnisses vor Beginn des Präsenzunterrichts im Sekretariat vorzulegen.

Kontaktpersonen, die keine Haushaltsangehörigen sind sollen sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Eine Verpflichtung hierzu können in diesem Fall aber nur durch Ordnungs- und Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Es gelten die gleichen Ausnahmeregelungen wie bei den Quarantäneregeln für Haushaltsangehörige.

Die genauen Vorgaben finden Sie in der Corona Test- und Quarantäneverordung §13-§17

Sind meine Hände richtig gewaschen und desinfiziert?

Sind meine Hände richtig gewaschen und desinfiziert?

Das RKI empfiehlt eine sorgfältige Handhygiene zum Schutz vor COVID-19. Ein zentraler Baustein ist dabei neben der Desinfektion das sorgfältige Waschen der Hände.
Wie man die Hände richtig waschen kann um sich und Andere zu schützen, ist in diesem Video dargestellt.

Sind meine Hände richtig desinfiziert?

Diese Frage stellten sich viele SchülerInnen des Archigymnasiums. In einem Projekt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene der medizinischen Fakultät der WWU Münster wurde das Desinfizieren der Hände geübt. Mit Hilfen von UV-Licht konnten Benetzungslücken auf den Händen sichtbar gemacht werden. Das Erstaunen war bei vielen Schülerinnen und Schüler groß, dass sie das Desinfektionsmittel meistens nicht ausreichend auf ihren Händen verteilt hatten. Das Projekt konnte dazu beitragen, die Schülerinnen und Schüler zum Thema Hygiene zu sensibilisieren.

Evaluation “Lernen auf Distanz”

Evaluation “Lernen auf Distanz”

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Evaluation des Lernens auf Distanz nach unserem Konzept vom Januar 2021. Insgesamt haben wir rund 400 Rückmeldungen aus Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft erhalten und ausgewertet.

Wir hatten darum gebeten, das Lernen auf Distanz mit einem Wort zu beschreiben, das Ergebnis findet sich in der Wortwolke (oben) Dabei repräsentiert die Wortgröße die Häufigkeit der Nennung. Alle übrigen Daten sind Diagrammform aufbereitet und stehen des besseren Lesbarkeit wegen hier zum Download bereit (Download).

Darf mein Kind in die Schule?

Darf mein Kind in die Schule?

Am Telefon werden wir zur Zeit häufiger gefragt, ob ein Kind mit Krankheitssymptomen in die Schule kommen darf. Hierauf können wir kaum verlässlich Auskunft geben, da wir kein medizinisches Personal haben. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Grundsätzlich sind wir verpflichtet, Kinder mit typischen Symptomen unverzüglich abholen zu lassen. Folgende Handlungsempfehlungen des Landes können bei der Entscheidung wie mit Symptomen der eigenen Kinder umzugehen ist aber helfen: