Krankmeldung
Ist eine Schülerin / ein Schüler erkrankt, so müssen laut Schulgesetz NRW die Eltern dies unverzüglich der Schule mitteilen. Dies kann über einen Anruf im Sekretariat oder über unser Online Formular erfolgen.
Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind nach der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung, z.B. durch eine Notiz im Hausaufgabenheft, mitzugeben.
Für Oberstufenschüler*innen gilt: Diese Krankmeldung ersetzt nicht das von der Stufenleitung gegenzuzeichnende Entschuldigungsformular. Bei Krankmeldung zu einer Klausur hat die Krankmeldung telefonisch zu erfolgen. Zusätzlich ist die Stufenleitung per E-Mail zu informieren um den Anspruch auf einen Nachschreibtermin zu sichern.
Bei einer längeren Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt oder einer geplanten Kur, kontaktieren die Eltern die Klassen- bzw. Stufenleitung rechtzeitig im Voraus.
Online Formular
Beurlaubungen
Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines „wichtigen Grundes“. Dazu gibt es klare Vorgaben im Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ (Zf. 5.4). Eine Beurlaubung ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen möglich, bei religiösen Feiern, bei Hochzeit, Geburt oder auch bei schweren Erkrankungen oder bei einem Todesfall in der Familie. Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein. Beurlaubungen sollen den Zeitraum von fünf Schultagen pro Schuljahr nicht überschreiten.
Der vorgenannte Erlass enthält eine ausdrückliche Regelung: Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten. Der Antrag bedarf einer Begründung und einem Nachweis des Anlasses:
- Einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt die Klassenleitung
- Bei einem oder mehreren Tagen beurlaubt der/die Schulleiter/in.