Am Telefon werden wir zur Zeit häufiger gefragt, ob ein Kind mit Krankheitssymptomen in die Schule kommen darf. Hierauf können wir kaum verlässlich Auskunft geben, da wir kein medizinisches Personal haben. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Grundsätzlich sind wir verpflichtet, Kinder mit typischen Symptomen unverzüglich abholen zu lassen. Folgende Handlungsempfehlungen des Landes können bei der Entscheidung wie mit Symptomen der eigenen Kinder umzugehen ist aber helfen: