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Liebe(r) Leser[subscriber:lastname | default:reader,


zum neuen Schuljahr 2022/2023 möchten wir Sie herzlich begrüßen und über wichtige Termine und Neuerungen informieren.
Leider stehen dabei immer noch die aktuellen Coronaregeln am Anfang. Zentral ist, dass es kein anlassloses Testen mehr gibt und dass das Maskentragen nur noch empfohlen wird, aber nicht mehr verpflichtend ist.
Unser Angebot der Sommer-Akademie hat wieder viele Interessierte angelockt. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle Kolleg*innen, Externen und Ehemaligen, die dieses Angebot durch ihren ehrenamtlichen Einsatz möglich gemacht haben. Dass einer unserer Schüler im Rahmen der Begabtenförderung an der Junior-Akademie des Landes NRW teilnehmen durfte, macht uns stolz.
Wichtig für das Überleben unseres Archi-Landheims ist unsere „Walking und Sponsoring“-Aktion rund um den Möhnesee. Unterstützen Sie bitte Ihre Kinder und damit unser Landheim!
Kurz nach Beginn des Schuljahres steht wieder Europa mit dem Erasmus+-Programm im Mittelpunkt. Nachdem in den letzten Wochen des Schuljahres Gastschüler*innen aus Thessaloniki zu Besuch waren, starten wir im September unseren Gegenbesuch. Vorher finden schon der Austausch mit Budapest in der Oberstufe sowie der Educational stay in Canterbury in der Jahrgangsstufe 9 statt. Dass am Ende des letzten Schuljahres der Europaabgeordnete Herr Dr. Liese zu einer Diskussionsveranstaltung bei uns zu Besuch war, soll ebenso nicht vergessen werden wie das vonseiten der Schule mitfinanzierte Europapraktikum von fünf Schülerinnnen der EPH in Irland und Spanien. Als Europaschule werden wir weiter solche Auslandspraktika initiieren und begleiten.
In der Soester Innenstadt sind an verschiedenen Stellen „Parklets“ zu finden. Auch an diesen durfte das Archi mitarbeiten. Bei den Parklets handelt es sich um mobiles Stadtmobiliar, das in Soest auch bepflanzt ist. Das Besondere, Digitale, an den Soester Anlagen ist das von unseren Schüler*innen in Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelte Bewässerungssystem. Ein stromsparender Microcontroller misst regelmäßig den Wassergehalt der Pflanzenerde und startet bei Bedarf eine Pumpe für die Tröpfchenbewässerung. In Zusammenarbeit mit der Uni Münster läuft als Folgeprojekt läuft gerade der Bau von Vogelhäusern mit automatischer Beobachtung und Vogelzählung an.
Im kommenden Schuljahr wird die Stelle der neuen Schulleiterin bzw. des neuen Schulleiters besetzt. Bis dahin wird Herr Roß, unterstützt vom Team der Koordinatoren, die Schule kommissarisch leiten. Konkrete Informationen zum Stand der Stellenbesetzung haben wir aktuell leider nicht, werden Sie aber auf dem Laufenden halten.
Inhaltlich werden uns zwei Dinge besonders beschäftigen, zum einen die weitere Umsetzung von G9 und die damit verbundene Arbeit an den schulinternen Curricula, zum anderen werden wir den bereits vor einigen Jahren eingeschlagenen Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen. In diesem Schuljahr wird das Arbeiten in den vielen Tabletklassen verstärkt in den Blick genommen und evaluiert.

Für das kommende Schuljahr wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind / Ihren Kindern alles Gute, vor allem Gesundheit und einen möglichst normalen Schulalltag.

Herzliche Grüße
Marcus Roß und Bernd Steinbeck


Aktuelle Coronaregeln des MSB
In der vergangenen Woche hat sich bereits unsere neue Ministerin Frau Feller mit einer Schulmail an uns gewandt. Im Kern geht es um das „Handlungskonzept Corona“, mit dem das MSB die Schulen weiter durch die Corona Pandemie führen will. Wir fassen die zentralen Aspekte stichpunktartig zusammen:
  • Die bekannten Schutzmaßnahmen Abstandhalten, regelmäßig Hände waschen und Lüften haben weiterhin Bestand.
  • Das MSB empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schule Beschäftigten innerhalb der Schulgebäude das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske
  • Sollte bei z.B. sportlichen oder musikalischen Aktivitäten das Tragen einer Maske aus praktischen Gründen nicht möglich sein, sollen vor Ort die bereits aus den vergangenen Schuljahren bekannten und eingeübten Verfahren zur Reduktion von Infektionsrisiken zum Einsatz kommen
  • Für den ÖPNV und den Schülertransport schreibt die Coronaschutzverordnung derzeit eine Maskenpflicht vor.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten an ihrem ersten Schultag die Möglichkeit in der Schule einen freiwilligen COVID-19 Selbsttest durchzuführen.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten Antigenselbsttest, die sie zu Hause anlassbezogen durchführen können, i.d.R. fünf Tests pro Monat.
  • Wenn Schülerinnen oder Schüler in der Schule offenkundige Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, fordert die Lehrerin / der Lehrer diese zu einem Selbsttest auf. Verzichtet wird auf den Test, wenn eine von den Eltern unterschriebene Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. – Einzelheiten zu diesen Testungen sollen noch in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung geregelt werden.
  • Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin für 10 Tage isolieren. Eine „Freitestung“ ist bei Symptomfreiheit frühestens nach 5 Tagen möglich.
  • Eine vorbeugende Quarantänepflicht für Kontaktpersonen gibt es nicht mehr.
  • Das MSB schließt Distanzunterricht nicht ausdrücklich aus, vielmehr ist eine Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht vorsorglich in Arbeit. Somit hat auch unser Konzept zum Lernen auf Distanz weiterhin Bestand.
  • Schulfahrten sind wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit und können stattfinden. Bei der Planung ist die aktuelle Situation zu berücksichtigen. Für mögliche Risiken müssen Schule und Eltern selbst Vorsorge treffen. Mögliche Storno- oder Mehrkosten werden nicht mehr vom Land NRW getragen und gehen zu Lasten der Elternhäuser.
  • Hier finden Sie den Elternbrief der Frau Ministerin Feller zum Start des neuen Schuljahres: Elternbrief
Walking und Sponsoring
Diese traditionelle Veranstaltung rund um den Möhnesee wird am zweiten Freitag des Schuljahres in Völlinghausen starten und mit einem Grillen am Landheim enden. Spenden Sie reichlich, diese kommen dem Landheim sowie dem Wassersport vor Ort zugute.

Baumaßnahmen
In den Sommerferien wurde vom Schulträger das Dach des Altbaus gesichert und zudem wurden 13 Klassenräume neu gestrichen.
Die Arbeiten an der digitalen Infrastruktur sind inzwischen weiter fortgeführt worden. In weiteren zehn Unterrichtsräume sind inzwischen die alten Beamer durch eine moderne Präsentationstechnik mit Nahdistanzbeamer, Aktivboxen und drahtloser Signalübertragung ausgestattet. Hier hat uns der Schulträger mit einer sehr überzeugenden und für schulische Belange sehr geeigneten Lösung unterstützt.
Rund um den Brunnen auf dem Schulhof wird finanziert durch Drittmittel kurzfristig eine Rundbank montiert.

Schulkiosk
Nach langer Vakanz hat sich erfreulicherweise ein neuer Betreiber für den Schulkiosk gefunden. Dieser wird in Kürze neu eröffnet werden.

Tag der offenen Tür
Der Tag der offenen Tür ist auf Samstag, den 12. November terminiert. Alle Schülerinnen und Schüler werden an diesem schulischen Pflichttermin eingebunden sein.

Personalia
Erfreulicherweise werden uns drei junge Kolleginnen weiter als Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen: Frau Köhn (Englisch, Geschichte), Frau Lohmann (Pädagogik, Deutsch) und Frau Rudolf (Erdkunde, Spanisch).
Das Verfahren zur Neubesetzung der Schulleiter*innenstelle läuft aktuell.
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit wird ab September Frau Radtke übernehmen. Erfreulicherweise wird es möglich sein, die Präsenzzeiten deutlich zu erweitern.

Kopierkosten und Schulplaner
Da wir im vergangenen Schuljahr sehr wenig kopiert haben, werden wir in diesem Schuljahr auf das Einsammeln des von der Schulkonferenz beschlossenen Zuschuss zu den Kopierkosten verzichten. Für die Stufen 6-9 ist der Schulplaner obligatorisch, den wir zum Selbstkostenpreis von 2,00€ weitergeben. Das Geld werden die Klassen- bzw. Stufenleitungen in den nächsten Tagen einsammeln.

Autoverkehr am Archi
Zu Beginn des Schuljahres möchten wir dringend an Ihre Kooperation und Ihr Verständnis appellieren. Zu gefährlichen Situationen kommt es immer wieder, wenn Eltern vor und nach Schulschluss ihre Kinder auf dem Schulgelände ein- oder aussteigen lassen. Wir bitten dringend, nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf das Schulgelände zu fahren und die Einfahrt freizuhalten. Achten Sie bei An- und Abfahrt bitte auch auf die angespannte Verkehrssituation an der Niederbergheimer Str. und in der Kurzen Straße.

Termine 2022/23

Folgende Termine sind für das Schuljahr 2022/23 geplant. Den vollständigen, tagesaktuellen Terminplan und kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
August 2022
Mi 10.08.

Unterrichtsbeginn für die Jahrgangsstufen 6-Q2
Do 11.08.

Begrüßung der neuen Fünftklässler*innen
Mi 17.08. – Di 23.08.

Austausch Budapest
Do 18.08.

Klassenpflegschaft, Jgst. 7
Fr 19.08.

„Walking und Sponsoring“
Mo 22.08.

Klassenpflegschaft, Jgst. 8
Di 23.08.

Stufenpflegschaft, Jgst. Q2
September 2022
Mi 24.08.

Klassenpflegschaft, Jgst. 5
Do 25.08.

Stufenpflegschaft, Jgst. Q1
Mo 29.08.

Stufenpflegschaft, Jgst. EPH
Mo 29.08.-Fr 02.09.

Educational stay Canterbury (Jgst. 9) + Studienfahrten der Q2
Di 30.08.

Klassenpflegschaft, Jgst. 6
Mi 31.08.

Klassenpflegschaft, Jgst. 9
Mo 05.09.

Fortbildungstag des Kollegiums (unterrichtsfrei)
Do 15.09 -Do 22.09.

Erasmus + Austausch mit der Partnerschule in Thessaloniki
Mi 14.09.

Schulpflegschaft
Mi 21.09.

Schulkonferenz
Oktober 2022
03.10. – 14.10.

Herbstferien
Fr 29.10.

Quartalsende für die Q2
Mo 31.10.
erster Elternsprechtag
November 2022
Do 03.11.

Beweglicher Ferientag
Fr 04.11.

Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür (unterrichtsfrei)
Fr 04.11.

Quartalsende für die EPH, Q1
Sa 12.11.

Tag der offenen Tür
Fr 25.11.

Letzter Termin, Nominierungen für den Archi-Award
Dezember 2022
Mi 22.12.

Halbjahresende für die Q2
Do 22.12.

Brötchenmesse für die Oberstufe (evtl. 21.12.)
Fr 23.12. – 07.01.

Weihnachtsferien
Januar 2023
Do 19.01.

Verleihung des Archi-Award 2022/23
Fr 20.01.

Zeugnisausgabe in der dritten Stunde
Mo 23.01.

schulinterner Fortbildungstag (unterrichtsfrei)
Fr 27.01.

Tag der Berufsorientierung der Q1
Februar 2023
Mi 01.02.

zweiter Elternsprechtag
Do 02.02.

Einführung in wissenschaftliches Arbeiten, Jgst. Q1
März 2023
Fr 10.03.-17.03.

Schulskifahrt (Jgst. 7 – voraussichtlicher Termin))
Mi 15.03.

Elterninformation zur Qualifikationsphase, Jgst. EPH
Do 16.03.

Elterninformation zur zweiten Fremdsprache, Jgst. 6
Mo 20.03. – 31.03.

Praktikum, Jgst.9 (Durchführung noch offen, evtl. Verlegung in die Jgst. 10)
Mo 20.03.

Elterninformation zum Wahlpflichtbereich, Jgst. 8
Mi 22.03.

Versand der Warnungen
Fr 24.03. – Do 30.03.

Vorbereitungsphase in den Abiturfächern, Jgst. Q2
Mo 27.03.- Fr 31.03.

Praktikum, Jgst.Q1
Fr 31.03.

Letzter Schultag der Q2
April 2023
Mo 03.04. – Fr. 14.04.

Osterferien
Di 18.04.

dritter Elternsprechtag
Mai 2023
Di 09.05.

Europatag
Fr 19.05.

beweglicher Ferientag nach Himmelfahrt (voraussichtlich)
Juni 2023
Do 01.06.

Zweite Schulkonferenz
Fr 09.06.

beweglicher Ferientag nach Fronleichnam (voraussichtlich)
Di 20.06.

Sportfest
Mi 21.06.

Zeugnisausgabe in der dritten Stunde
Do 22.06. – Fr 04.08.

Sommerferien

Wir sind verpflichtet, Sie in bestimmten Zeitabständen über die Vorschriften, besonders des §34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) zu informieren. Der Einfachheit halber gebe ich Ihnen den Text des MSB zur Kenntnis:

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Grundsätzliches
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (möglicherweise mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.
Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Verbot des Schulbesuchs
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn
  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird (dies sind beispielsweise Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien; alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor);
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr);
  • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist;
  • es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Ma gen-Darm-Erkrankung) erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Übertragungswege
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.
  • Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Kontaktinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen).
  • Tröpfchen- oder luftübertragene Infektionen sind zum Beispiel Masern, Mumps, Wind-pocken und Keuchhusten.
  • Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.
Dies erklärt, dass auch in Schulen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen.
Ärztliche Beratung
Wir bitten Sie daher, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihrer Haus- oder Kinderärztin oder Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Die Ärztin oder der Arzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbietet.
Benachrichtigung der Schule und weiteres Vorgehen
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Mitschülerinnen und -schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern und anderen Sorgeberechtigten der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Mitschülerinnen und -schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Schulbesuchsverbot für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt o-der Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Schutzimpfungen
Gegen Diphtherie, Masern (inzwischen verpflichtend), Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.

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