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Archigymnasium Soest

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gerade erreicht uns die nächste Schulmail mit neuen Vorgaben, die bereits ab morgen (2.12.21) greifen. Ich versuche die wichtigsten Aussagen stichpunktartig zusammenzufassen:
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist ab morgen auch am festen Sitzplatz im Unterrichtsraum wieder verpflichtend. Das gilt auch für die Betreuungsangebote im Ganztagsbereich.
  • Bei sonstigen Zusammenkünften im Schulbereich (Konferenzen, Besprechungen etc.) darf am festen Sitzplatz auf das Tragen der Maske verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m verlässlich eingehalten wird.
  • Schüler*innen, die an den regelmäßigen schulischen Testungen teilnehmen, gelten auch außerhalb der Schule als getestet. Nur Schüler*innen die 16 Jahre und älter sind benötigen außerhalb von Schule eine entsprechende Bescheinigung. Diese darf nur die/der Lehrer*in ausstellen, der den Selbsttest beaufsichtigt hat.
  • Weiterhin müssen geimpfte bzw. genesene Schüler*innen nicht am Selbsttest teilnehmen, dürfen dies aber. Der Selbsttest kann nach wie vor durch ein max. 24h altes negatives Testergebnis einer anerkannten Teststelle ersetzt werden.
  • Die Maskenpflicht im Schulgebäude und die Einhaltung der 3G Regeln gelten auch für Eltern und Gäste. Entsprechende Nachweise sind auf Verlagen vorzulegen.
Herzliche Grüße
Marcus Roß




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