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Archigymnasium Soest

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mit der letzten Aktualisierung der CoronaBetrVO und CoronaSchVO ergibt sich für die Testpflicht in Schulen eine kleine Änderung. Für Schülerinnen und Schüler, die über eine nachgewiesene Immunisierung gegen COVID-19 verfügen, entfällt die Verpflichtung zu den zwei wöchentlichen Selbsttest. Konkret sieht die Verordnung folgende Nachweismöglichkeiten vor:
  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s.o.) in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impf-stoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Sollte Ihr Kind aufgrund dieser Regelungen nicht mehr an den Selbsttest teilnehme müssen, legen Sie bitte den notwendigen Nachweis bei der Schulleitung vor. Wir werden Ihrem Kind dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese ist den Lehrer*innen zum Zeitpunkt der geplanten Testung vorzulegen, damit Ihr Kind keinen Selbsttest erhält.

Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende
Marcus Roß

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