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Archigymnasium Soest

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wir werden in den Zeiten von Corona immer wieder vor große Herausforderungen gestellt und seit gestern ist klar, dass mit der Organisation und Durchführung der Corona Selbsttests Ihrer Kinder eine weitere auf uns alle zukommen wird. Aber ich bin der Überzeugung, dass die Durchführung der Selbsttests absolut sinnvoll ist, da sie alle Mitglieder der Schulgemeinde schützt, Sie, Ihre Familien und sämtliches Personal, das an der Schule arbeitet.

Das MSB hat angekündigt, dass die Lieferung der notwendigen Selbsttests ab dem 16.3. beginnen sollen. „Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.

Im Folgenden habe ich für Sie (hoffentlich) alle notwendigen Informationen und Vorgehensweisen zusammengefasst, die wir basierend auf dem Schreiben des Ministeriums für das Archi festgelegt haben. Aufgrund der größeren Übersichtlichkeit bzw. der besseren Lesbarkeit habe ich sie nach Themen geordnet mithilfe von Stichpunkten zusammengefasst:

Unsere Termine (vorbehaltlich der rechtzeitigen Lieferung)
  • Klasse 5 bis 9.: Montag, 22. März (1. Std.), Gruppe B; Dienstag, 23. März (1. Std.) Gruppe A
  • EPH: Dienstag, 23. März (1. Std.), Gruppe A; Mittwoch, 24. März (1. Std.) Gruppe B
  • Q1: Montag, 22. März (3. Std.), Gruppe B; Dienstag, 23. März (3. Std.) Gruppe A
  • Q2: Montag, 22. März (1. Std.)
  • Für die Oberstufenschüler*innen, die im festgelegten Zeitfenster keinen Unterricht haben, ist folgender Testmodus vorgesehen:
    • Q1: Montag, 22.3., 9:35 Uhr am Sekretariat melden, Test bei Herrn Steinbeck oder Herrn Roß
    • EPH: Mittwoch, 24.3., 9:00 Uhr am Sekretariat melden, Test bei Herrn Steinbeck oder Herrn Roß
Sollten die Schnelltests nicht rechtzeitig geliefert werden, werden wir die geplanten Termine kurzfristig verschieben müssen.

Testpflicht
  • Die Teilnahme am Test ist freiwillig, im Sinne des Infektionsschutzes eine Teilnahme möglichst vieler Schüler*innen aber wünschenswert.
  • Sofern Sie dem Test nicht aktiv widersprechen, wird dieser Ihrem Kinde angeboten.
  • Wenn Ihr Kind auch ohne Widerspruchsformular den Selbsttest nicht durchführen möchte, werden wir dies selbstverständlich akzeptieren. Niemand wird zum Selbsttest gezwungen.
  • Das Widerspruchsformular finden sie hier: Download. Sollten Sie vom Widerspruch Gebrauch machen wollen, muss das ausgefüllte Formular rechtzeitig im Sekretariat vorliegen.
Die verwendeten Selbsttests
Ablauf einer Testung in der Schule
  • Ihre Kinder waschen sich beim Betreten des Klassenraums die Hände und setzen sich auf ihre Plätze.
  • Während der Tests wird gelüftet.
  • Die Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens ist durch die Sitzpläne automatisch gegeben, ggf. wird gestaffelt vorgegangen.
  • Die Lehrer*innen besprechen mit Ihren Kindern den Ablauf, die Bedeutsamkeit der Maßnahme und versuchen Ängste und Sorgen zu nehmen, so diese vorhanden sind.
  • Die Masken dürfen nur während der Selbsttestung abgenommen werden.
  • Die Durchführung der Tests geschieht unter unserer Aufsicht und Anleitung, Lehrer*innen dürfen keinerlei Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) geben.
  • Die Lehrer*innen kontrollieren die Testergebnisse unkommentiert, dokumentieren die Anzahl der durchgeführten Tests und die Namen der Schüler*innen mit positivem Testergebnis.
Umgang mit einem positiven Testergebnis
  • Ein positives Ergebnis ist kein positiver Befund, aber ein begründeter Verdachtsfall.
  • Ein positives Testergebnis müssen wir dokumentieren, dürfen dieses aber nicht an das Gesundheitsamt melden.
  • Die/der Betroffene geht unter Begleitung der Lehrkraft in einen separaten Raum und wird dort betreut. Zudem informieren wir Sie über das Sekretariat darüber, dass Ihr Kind unverzüglich abgeholt werden muss. Sie müssen Ihr Kind dann bei seinem Arzt / seiner Ärztin vorstellen. Im Falle eines positiven PCR-Test würde dieser / diese dann das Gesundheitsamt informieren.
  • Die betroffenen Kinder dürfen erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Ein Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Direkte Sitznachbarn bzw. enge Kontaktpersonen sind aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Liebe(r) Leser[subscriber:lastname | default:reader,

ich hoffe, dass ich Sie in aller Kürze aber ausführlich genug über das geplante Vorgehen informiert habe. Falls Sie Nachfragen haben, melden Sie sich gerne.

Zwei Bitten liegen mir wirklich am Herzen: Zum einen wäre es schön, wenn möglichst viele am Test teilnehmen würden, denn es schützt die Gesundheit der gesamten Archi-Familie. Zum anderen müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, dass ein möglicher positiver Coronatest niemals dazu führen darf, dass man sich über andere lustig macht oder sie wegen ihres Testergebnisses angreift. Kein Kind ist schuld an seiner Infektion und keiner muss mehr darunter leiden als das betroffene Kind mit seiner Familie. In diesem Sinne ist uns gerade in einer solchen Situation ein achtsamer und respektvoller Umgang miteinander besonders wichtig.

Gemeinsam werden wir am Archi auch diese schwierige Situation meistern.

Herzliche Grüße
Marcus Roß



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