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Archigymnasium Soest

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heute gab es gleich zweimal Post vom MSB. Dabei geht es um die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und den Unterrichtsbetrieb ab dem 26.4.

Für die Sekundarstufe I ist die Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise im Bereich „schriftliche Arbeiten“ erneut angepasst worden. Es muss nur noch mindestens ein Leistungsnachweis pro Fach erbracht werden. Damit haben die Fachlehrer*innen Ermessensspielraum und können für ihre Klassen situationsabhängig ein oder zwei schriftliche Leistungsnachweise ansetzen. In der Konsequenz folgt hieraus, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist.

Nach aktuellem Stand wir sich für uns am Unterrichtsbetrieb ab dem 26.4. nichts ändern. Es bleibt beim etablierten Wechselmodell und der Testpflicht. Lediglich die Q1 besucht als Abschlussklasse die Schule in voller Kursstärke. Wir werden an den festgelegten Testterminen festhalten.

Sollte im Kreis Soest die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreiten, so müssten wir in den Distanzunterricht wechseln. Die Feststellung trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Grundlage der Daten des RKI. Von dieser Regelunge sind Abschlussklassen (Q1) und Abschlussprüfungen (Q2) ausgenommen.



Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende
Marcus Roß

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