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Archigymnasium Soest

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gestern Abend hat uns die Schulmail mit der inzwischen vermutlich bekannten Nachricht erreicht, dass das MSB für die kommende Woche Distanzunterricht angesetzt hat. Die konkreten Regelungen, die sich daraus für das Archi in der Woche ab dem 12.4. ergeben habe ich stichpunktartig zusammengefasst:
  • Distanzunterricht für alle Schüler*innen der Klassen 5-EPH nach dem bekannten Modell (Video Check-In und Video Check-out, Distanzunterricht zur im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeit)
  • Präsenzunterricht für die Abschlussklassen, das sind bei uns die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 in voller Kursstärke, i.d.R. verteilt auf zwei Räume
    • In der Jahrgangsstufe Q2 nehmen die Schüler*innen nur am Unterricht in den individuellen Abiturfächern teil.
    • Nach Beratung durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer und auf eigenen Wunsch werden Schüler*innen der Q2 vom Präsenzunterricht freigestellt. Einen Anspruch auf Distanzunterricht haben die betroffenen Schüler*innen nicht. Schüler*innen, die hiervon Gebrauch machen möchten, nehmen dazu min. einen Tag vor dem Unterricht Kontakt zur Fachlehrkraft auf.
    • Die zentral geplanten Abiturtermine haben Bestand.
    • Die Aushändigung von Klausuren und der Zulassungsbescheinigung der Q2 erfolgt in Präsenz.
  • Ab sofort gilt bei Präsenzunterricht eine Pflicht zur Durchführung von zwei Selbsttest pro Woche für alle Schüler*inne.
    • Schüler*innen müssen den Selbsttest in der Schule unter Aufsicht von Lehrer*innen zu den zentral festgelegten Schulstunden durchführen. Schüler*innen mit einem positiven Ergebnis des Selbsttest sind unmittelbar von den Eltern abzuholen, das Ergebnis ist durch einen PCR Test zu überprüfen. Die Schule darf erst nach Vorlage eines negativen PCR Testergebnisses wieder besucht werden.
    • Alternativ kann ein negatives Testergebnis durch eine Bestätigung einer offizielle Teststelle nachgewiesen werden. Das Ergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein.
    • Aufgrund der Vorgaben und der Art der angekündigten Tests können und dürfen wir diese leider nicht mit nach Hause geben.
    • Schüler*innen die kein negatives Testergebnis vorlegen können und keinen Selbsttest durchführen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die betroffenen Schüler*innen erhalten im Rahmen der Möglichkeiten Distanzunterricht. Ein „Dazuschalten“ wird sowohl methodisch-didaktisch als auch technisch flächendeckend nicht möglich sein. Diese Form des Distanzunterrichtes wird sich i.d.R. auf das selbständige Bearbeiten von Lernaufgaben beschränken müssen.
    • Die bisher ausgesprochenen Widersprüche gegen die Durchführung von Selbsttest verlieren ihre Wirksamkeit und müssen bei Bedarf und unter Kenntnis der geänderten Rahmenbedingungen erneut ausgesprochen werden.
    • Für die kommende Woche sind folgende Termine festgelegt:
      • Q1: Montag 3. Stunde, wer dort keinen planmäßigen Unterricht hat kommt um 10:30 Uhr in den Ganztagsbereich; Mittwoch 1. Stunde, wer dort keinen planmäßigen Unterricht hat meldet sich um 9:00 Uhr am Sekretariat
      • Q2: Montag 1. Stunde, Donnerstag 1. Stunde
  • Das Angebot der Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 hat Bestand, bei Bedarf ist eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung erforderlich. (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/anlage_zur_anmeldung_betreuung_ab_dem_12042021.pdf)
  • Der Plan der Klassenarbeiten und Klausuren hat bisher Bestand. Lediglich für die kommende Woche geplante Arbeiten und Klausuren der Klassen 5-EPH werden die Lehrer*innen verschieben oder durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzen müssen. Bei der bisherigen Planung hatten wir uns bemüht vor einem angesetzten Termin für eine Klassenarbeit oder Klausur nach Möglichkeit zumindest eine Stunde Präsenzunterricht vorzusehen. Aufgrund der Menge der in allen Stufen noch anstehenden Termine wird das nun in einigen Fällen leider nicht mehr sinnvoll gelingen können.
Wie es in der übernächsten Woche weitergeht, ist für uns noch nicht abzusehen. Sollte der Unterricht im Wechselmodell fortgeführt werden, halten wir an der festgelegten Reihenfolge von Gruppe A und B fest. (Gruppe A: 19.4., 21.4., 23.4., Gruppe B: 20.4., 22.4., ab dem 26.4. würde dann Gruppe A den nächsten vierzehntägigen Turnus starten)

Herzliche Grüße und ein erholsames Wochenende
Marcus Roß



[08.04.2021] Informationen zum Schulbetrieb in NRW | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)


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