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das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat uns heute über das angepasste „Handlungskonzept Corona“ informiert und gebeten einen Elternbrief der Ministerin Feller weiterzuleiten. Den Elternbrief sowie das aktualisierte Konzept können Sie hier herunterladen (Elternbrief, Handlungskonzept). Die Menge der Änderungen ist überschaubar:
  • Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es in der aktuellen Fassungen den Ländern eine Maskenpflicht in Schulen zu verfügen. Das Land empfiehlt das Tragen einer Maske und wird dieses verpflichtend machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen darüber rechtzeitig informiert.
  • Das Land wird die aktuelle Teststrategie nach den Ferien nicht ändern. Es bleibt also bei anlassbezogenen häuslichen Testungen in Verantwortung der Elternhäuser. Die notwendigen Selbsttest stellt das Land NRW zur Verfügung. Schüler*innen, die mit typischen Symptomen in die Schule kommen werden in der Schule getestet, wenn keine schriftliche Bestätigung der Eltern vorliegt, dass am gleichen Tag ein negativer Selbsttest durchgeführt wurde.
  • Frau Feller weist darauf hin, dass Schulen im Notfallplan Gas des Bundeswirtschaftsministeriums zu den sogenannten geschützten Kunden gehören. (https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulbetrieb-zeiten-einer-energieversorgungskrise)


Freundliche Grüße
Marcus Roß

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